Schnee schieben – Gut gerüstet in den Winter
Die Temperaturen fangen langsam wieder an zu sinken und es dauert nicht mehr lange, bis der erste Schnee vom Himmel fällt. Um sich optimal auf den Winter vorzubereiten gibt es rund ums Schnee schieben die ein oder anderen Tipps die zu beachten sind.
Den Bürgersteig von Eis und Schneefall befreien
Neben den zahlreichen Vorteilen, die der Winter mit sich bringt, gibt es einige Dinge die im Zusammenhang mit der Straßenreinigung von Schnee und Eis zu beachten sind. Um mögliche Folgen bereits im Vorfeld zu verhindern, sollte sich jeder über die Verantwortung des Schnee schieben vor der eigenen Haustür im Klaren sein. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen können im Falle eines Unfalls die Hausbesitzer oder Grundstücksbesitzer persönlich für den entstanden Schaden haftbar gemacht werden. Demnach sollten sich die Eigentümer über ihre besondere Pflicht im Klaren sein und den Winterdienst vor der eigenen Haustür stets ernst nehmen. Dabei muss unbedingt beachtet werden, dass der Bürgersteig in der Zeit von 07-21 Uhr für vorbeigehende Passanten ohne größere Gefahr passiert werden kann. Bei ständigem Schneefall bietet es sich demnach an, regelmäßig die Straßenreinigung durchzuführen und durch das Streuen von Salz den Gehweg für die Passanten passierbar zu machen.
Wie lässt sich effektiv Schnee schieben?
Den Gehweg im Winter von Schnee und Eis zu befreien ist für die meisten Menschen eine sehr lästige Angelegenheit. Aber es lassen sich auch bei dieser Arbeit die ein oder anderen Tipps beherzigen, um diese Arbeit leichter zu bewältigen. Die erste Frage die geklärt werden muss, ist die vorhandene Fläche die bei Schneefall geräumt werden muss. Bei eher kleineren Flächen bietet es sich an, lediglich auf die einfache Schneeschaufel zu setzen. Gehört dem Haus eine eher größere Grundstücksfläche die bei Schneefall geräumt werden muss, sollte über die Alternative einer Schneeräummaschine nachgedacht werden. Diese kann dann ggf. auch für die Gemeinde bereit gestellt werden.
Befindet sich zudem noch ein eigenes Miethaus im Besitz, so kann die Arbeit des Schneeräumen auch auf die jeweiligen Mieter übertragen werden. Dies muss jedoch im Vorfeld ausdrücklich abgeklärt sein. In diesem Fall hat der Vermieter lediglich noch eine Überwachungsfunktion, die er dennoch umgehend konsequent nachgehen sollte.
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