Der Hausmeisterservice als Dienstleister rund um das Haus
Was ist Hausmeisterservice für ein Unternehmen?
Der Hausmeisterservice ist ein selbständiges Unternehmen, das umfangreiche Leistungen rund um eine Immobilie anbietet. Hierbei handelt es sich um keinen speziellen Beruf, sondern das Tätigkeitsfeld umfasst Leistungen zum Beispiel von kleineren Reparaturen, Renovierung, oder auch Instandhaltung im Rahmen bestimmter Grenzen. Hier gibt es oft keine klare Abgrenzung über den Umfang der Leistungen, sondern der jeweilige Auftraggeber (Hauseigentümer, Immobilien-, Grundbesitzer, oder Verwalter) schließt mit dem Unternehmen einen Vertrag ab, in dem die Leistungen klar festgelegt werden. Zu den hauptsächlichen Aufgaben gehören die Objektbetreuung, Immobilien- und Objektpflege, sowie auch kleinere Arbeiten wie eine Reparatur, oder Renovierung.
Was darf der Hausmeisterservice und was darf er nicht?
Schwerpunkte sind im Winter fast immer der Winterdienst und im Sommer die Gehwegreinigung. Hier entlastet sich der Aufraggeber auch rechtlich, wenn es zu Schäden, oder Unfällen kommt. Standardaufgaben für diese Firmen sind auch Grünlandpflege, Baum- und Strauchverschnitt, bzw. die Hausreinigung. Auch die Überwachung der technischen Anlagen wird oft mit auf solche Firmen übertragen.
Für bestimmte zulassungspflichtige handwerkliche Arbeiten, die in den Bereich der Reparatur und Instandhaltung fallen, ist in Deutschland eine Meisterqualifikation vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel der Einbau neuer Fenster, die Reparatur der Heizung (Heizofen- oder Heizkörpereinbau). Diese Arbeiten darf ein Hausmeister, der die entsprechende Qualifikation nicht besitzt, auch nicht ausführen.
In der Praxis gibt es hier oft Überschneidungen und manche kleineren Reparaturen, die in den Bereich einer Fachfirma fallen, werden vom Hausmeister, der gerade vor Ort ist, mit erledigt. Das geht immer nur dann gut, wenn daraus keine Garantieansprüche, oder Haftungsfragen entstehen, die in das Gewerbe- oder Handwerkerrecht fallen.
Wie erfolgt die Abrechnung der Arbeiten?
Die übertragenen Aufgaben werden selbstständig in bestimmten festgelegten Zeiträumen eigenständig von der Firma durchgeführt. Die Berechnung erfolgt entweder nach Pauschalsätzen, oder vorher vereinbarten Verrechnungssätzen. Sonderleistungen werden extra beauftragt und gesondert abgerechnet.
Manche Kosten kann der Eigentümer oder Verwalter über die Betriebskosten an seine Mieter weiter berechnen.
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