Wenn schon Bäume fällen, dann mit Bedacht und Verantwortung
Baumfällarbeiten innerhalb von Ortschaften rufen immer wieder Protestaktionen hervor. Manchmal gibt es jedoch Umstände die es erfordern in Siedlungsgebieten den einen oder anderen Baum zu fällen. Dies können zum Beispiel geplante Baumaßnahmen oder Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr sein. In jeden Fall muss in den Gemeindeverwaltungen eine Fällgenehmigung eingeholt werden. Fällungen in Wäldern, dagegen unterliegen den Bestimmungen der Bundes- und Landeswaldgesetze.
Abholzen und Aufforsten sollten sich die Waage halten
Es gehört zur normalen Nutzung der Wälder, den Baumbestand auch mal abzuholzen. Selbst ein Kahlschlag von Flächen ist erlaubt, zieht jedoch die Pflicht nach sich den Wald wieder aufzuforsten. Meist werden kranke Bäume abgeschlagen, aber auch Hölzer, die Schädlingen befallen sind. Bei Letzteren geht die Gefahr besonders vom berüchtigten Borkenkäfer aus. Ist ein Baum erkennbar von diesen Käfern befallen, muss er meist beseitigt werden. Es gibt Initiativen von Kletterern, die das immer öfter verhindern wollen. Sie klettern an den Bäumen hinauf, um sie von oben bis unten vollständig zu entrinden. Damit wird den Borkenkäfern die Lebensgrundlage entzogen.
Schonzeit für Bäume und Tiere
Im Allgemeinen sind Fällungen der Baumbestände nur von Ende Oktober bis Anfang März erlaubt. Eine Maßnahme, die den Schutz des Nachwuchses der Brutvögel dient. Doch auch ein anderer Baumbewohner ist durch Baumfällarbeiten gefährdet. Eichhörnchenbabys werden bereits Ende Januar in Baumhöhlen geboren. Erst wenn sie ca. sechs Wochen alt sind, werden die kleinen Nager von der Mutter in dafür neu gebaute Nester gebracht. Verantwortungsvolle Forstarbeiter prüfen vor Fällungen ob Eichhörnchennachwuchs in Baumhöhlen verborgen sind.
Der späte Herbst bis zu den ersten Wintertagen ist der bevorzugte Zeitraum für professionelle Baumfällarbeiten. Es ist die Zeit, wo Laubbäume ohne Blätter sind und der Boden im Wald leicht gefroren ist. Gefrorener, fester Waldboden wird weniger beschädigt und verdichtet beim Transport des Holzes als weicher Boden. So wird auch der Lebensraum Waldboden bestmöglich geschützt. Das Bewirtschaften von Wäldern ist mit großer ökologischer Verantwortung verbunden.
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